Im Rahmen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) für e-Scooter sind auch entsprechende Bußgelder definiert, die anfallen, wenn du dich nicht an die Regeln hältst. Eine Übersicht der drohenden Strafen und weitere Hinweise findest du in diesem Artikel.


Den Bußgeldkatalog e-Scooter findest du auch direkt auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. In dem dort aufgeführten .pdf-Dokument finden sich die Regelungen unter Artikel 4.
Allgemeine Betriebserlaubnis
Gerade Fahrer, die bereits vor der offiziellen Zulassung einen e-Scooter erworben haben, besitzen für diesen in der Regel keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und dürfen die Scooter auch nicht auf öffentlichen Wegen oder Straßen fahren. Beachte also, welche Voraussetzungen für e-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr gelten und nutze nur e-Scooter mit Zulassung.
Solltest du ohne diese Erlaubnis trotzdem einen e-Scooter fahren, wird ein Bußgeld von 70,- Euro fällig. In Einzelfällen haben wir bereits davon gehört, dass entsprechende Tretroller gänzlich aus dem Verkehr gezogen und beschlagnahmt worden sind. Um diesen Ärger zu entgehen raten wir also dringend davon ab, einen e-Scooter ohne allgemeine Betriebserlaubnis zu nutzen.
Fehlende Versicherung
Auch ist eine bestehende Versicherung für die legale Nutzung zwingend erforderlich. Sofern diese gänzlich fehlt fallen 40,- Euro an.
Eine Strafe in Höhe von 10,- Euro fällt ferner an, wenn der Versicherungsaufkleber nicht ordnungsgemäß angebracht ist. Denke daran, dass du den Aufkleber gut sichtbar und unbeschädigt unter dem Rücklicht anbringt.
Mehr zum Thema Versicherung, die Kosten, mögliche Anbieter und weitere Informationen findest du auch in unserem Ratgeber Versicherung e-Scooter.
Fehlendes Licht und Glocke
Zur Nutzung von Elektro-Scootern ist ebenfalls vorne und hinten eine Lichtanlage notwendig. Sofern diese fehlt oder beschädigt ist, droht ein Bußgeld über 20,- Euro.
Auch eine „helltönende“ Glocke (Klingel) ist notwendig. Auch wenn diese fehlt, schlägt das Vergehen mit 15,- Euro zu Buche.
Tipp: Gerade Licht und Glocke (Klingel) sind bei nahezu allen Modellen fest verbaut. Sollte hierbei mal ein Defekt auftreten, kann es sinnvoller sein, eine separate Nachrüstung vorzunehmen, bevor viel Geld für eine Reparatur ausgeben wird.
Erlaubte Flächen
In geschlossenen Ortschaften ist die Nutzung von e-Scootern mit einer Geschwindigkeit von über 12 km/h nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zulässig. Sofern diese nicht vorhanden sind, darf auch die Fahrbahn genutzt werden.
Tretroller die maximal 12 km/h fahren, dürfen im jetzigen Entwurf ebenfalls Gehwege benutzen. Aktuell regt sich hier allerdings deutlicher Widerstand, sodass diese Regelung unter Umständen noch eine Änderung erfahren wird.
Eine Ausnahme obiger Regelungen kann erteilt werden und wird dann durch folgendes Straßenschild gekennzeichnet.


Allgemeine Verhaltensanforderungen
Auch in der täglichen Nutzung eines e-Scooters gilt natürlich, dass auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen werden muss und nur zulässige Verkehrsflächen genutzt werden dürfen.
Solltest du mit deinem Scooter unerlaubte Flächen befahren, wird ein Mindestbußgeld in Höhe von 15,- Euro fällig. Dieses erhört sich bei einer Behinderung auf 20,- Euro, bei einer Gefährdung auf 25,- Euro und bei Sachbeschädigung auf 30,- Euro.
Auch ist es nicht gestattet mit e-Scootern nebeneinander zu fahren. Auch hier wird wieder eine Strafe in Höhe von 15,- Euro fällig, die sich bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung jeweils wieder um 5,- Euro erhöht.
e-Scooter Bußgelder Übersicht
Nachfolgend findest du alle oben genannten Bußgelder nochmals in einer kompakten Übersicht.
- fehlende Allgemeine Betriebserlaubnis: 70,-
- fehlende Versicherung: 40,- Euro
- Versicherungsaufkleber nicht angebracht: 10,- Euro
- fehlende/defekte Lichtanlage: 20,- Euro
- fehlende/defekte Glocke (Klingel): 15,- Euro
- befahren unerlaubter Flächen: 15,- Euro
- nebeneinander Fahren: 15,- Euro
Jeweils höhere Bußgelder können bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung anfallen.
Fazit Bußgeldkatalog e-Scooter
Wie immer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr braucht es auch bei der Nutzung von e-Scootern entsprechende Regeln und Gebote.
Auch im Hinblick auf die eigene Sicherheit sollten die Vorgaben zwingend befolgt werden, zumal die entsprechenden Bußgelder sicherlich auch sinnvoller genutzt werden können.
Beachte bitte auch, dass sich der Bußgeldkatalog lediglich auf die Informationen aus dem Entwurf zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bezieht. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich also noch Änderungen ergeben. Diese werden wir dann jeweils hier hinzufügen oder anpassen.
Konnte dir der Artikel helfen?
Dann würden wir uns über eine positive Bewertung freuen.
Bisherige Bewertung: /5 bei Stimmen

